Information vom 11. Dezember 2020:
Über die generellen Rahmenbedingungen für Ihre Aktivität im frjz informieren das Bundesamt für Gesundheit BAG hier und der Kanton Zürich hier.
Für die Nutzung unserer Räume und Infrastrukturen müssen zudem die Regelungen unseres Schutzkonzepts eingehalten werden. Wir bitten Sie, sich entsprechend zu informieren.
Wir informieren Sie über diese Website, sobald sich Veränderungen ergeben.
Schauen Sie wieder mal vorbei!